Mit Änderung der Gefahrstoffverordnung zum 02. Dezember 2024 sind „besondere Mitwirkungs- und Informationspflichten für Veranlasser von Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen“ erforderlich.
(Quelle: Bundesgesetzblatt, Teil I, 2024 Ausgegeben zu Bonn am 4. Dezember 2024 Nr. 384, Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen, Vom 2. Dezember 2024)
Zur Umsetzung dieser Anforderungen wurden in Mareon entsprechende Anpassungen für Auftraggeber vorgenommen.
Über die „Einstellungen > Aufträge & Rechnungen > Aufträge“ befindet sich der Bereich „Standard-Zusatztext für Aufträge abhängig vom Baujahr (Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG)“.
Folgende Optionen stehen zur Verfügung:
Beispiel:
Ist das Baujahr 1970 hinterlegt, wird der hinterlegte Standard-Zusatztext bei allen Aufträgen angezeigt, in denen das Baujahr 1970 oder ein älteres Baujahr angegeben ist. Bei Aufträgen mit jüngerem Baujahr wird der Standard-Zusatztext nicht angezeigt.
Baujahr und Standard-Zusatztext werden in der Detailansicht des Auftrags, im Auftragsdruck und im Auftrags-PDF angezeigt.
Im Auftrag wurde eine neue Kachel ergänzt, die für die Anzeige des Baujahrs und des Standard-Zusatztextes vorgesehen ist.
Diese Angaben werden selbstverständlich auch in der Mareon WebAPP entsprechend angezeigt.
Die Informationen zu Baujahr und Zusatztext werden mit dem Auftragstext an die angebundene Handwerkersoftware übermittelt.
Wie bereits am 28.02.2025 angekündigt, wird der Faxservice für Mareon zum 31.07.2025 endgültig abgeschaltet.
Das ist jetzt wichtig für Sie
Ab dem 01.08.2025 benötigen Sie:
🖨️ Einen WLAN-fähigen Multifunktionsdrucker, der Dokumentenstapel einscannen und per E-Mail versenden kann.
📄 So funktioniert die neue Übermittlung per E-Mail
⭐ Ihre Vorteile auf einen Blick
❓ Warum wird Fax abgeschaltet?
Die Fax-Technologie ist veraltet, störanfällig und nicht mehr zukunftsfähig. Digitale Lösungen wie E-Mail oder Upload sind schneller, sicherer und reduzieren manuellen Aufwand. So gestalten wir die Auftragsabwicklung effizienter und moderner.
Umstellung von Fax auf digitale Übermittlung zum 30.06.2025 – Mehr Effizienz und Sicherheit
Ab sofort kann der Stapelversand der für Mareon bestimmten Dokumente (Stundenzettel, Aufmaße etc.) alternativ zum Fax auch per E-Mail an Mareon übermittelt werden.
Die E-Mail- Adresse hierzu finden Sie auf dem Fax-Deckblatt oder den Stundenzetteln.
Um diese neue Funktion zu nutzen, benötigen Sie lediglich einen handelsüblichen WLAN-fähigen Multifunktionsdrucker, der Dokumentenstapel einscannen kann. Legen Sie den Dokumentenstapel wie gewohnt in Ihr Faxgerät und nutzen Sie anstelle des Faxversands den E-Mail-Versand. Ihr Faxgerät scannt das Dokument ein und versendet es als E-Mail an die ausgewählte E-Mail-Adresse. Gegebenenfalls ist eine einmalige Konfiguration der Absender-E-Mail in Ihrem Gerät erforderlich.
Ihre Vorteile:
Warum wird das Fax ab dem 30.06.2025 abgeschaltet?
Die Fax-Technologie ist veraltet und wird von vielen Anbietern nicht mehr unterstützt. Zudem führt sie häufig zu Übertragungsproblemen, Verzögerungen und zusätzlichem manuellen Aufwand. Digitale Übertragungswege wie E-Mail und Direkt-Uploads sind nicht nur schneller und sicherer, sondern ermöglichen auch eine effizientere Dokumentenverarbeitung. So wird die gesamte Auftragsabwicklung optimiert und an moderne Anforderungen angepasst.
Sofern bei der Erfassung des mobilen Stundenzettels mit der Mareon WebAPP Netzwerkprobleme auftreten, werden alle bereits eingegebenen Daten und Unterschriften in einem Stundenzettel -Entwurf gespeichert.
In der Mareon Web-APP werden die Mietertermine nun direkt in der Übersichtsliste der Aufträge angezeigt.
Abb. Mietertermin in Übersichtsliste
Eine Filterung ermöglich die Suche nach:
Die Sortierung selbst erfolgt weiterhin über das Datum der Auftragserteilung.
Abb. Filterung aufrufen
Abb. Filterung nach Aufträgen mit und ohne Mietertermin
Aus Platzgründen ist der Abruf der Mareon Meldungen in das Benutzermenü umgezogen.
Abb. Abruf von Meldungen