Mit Änderung der Gefahrstoffverordnung zum 02. Dezember 2024 sind „besondere Mitwirkungs- und Informationspflichten für Veranlasser von Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen“ erforderlich.
(Quelle: Bundesgesetzblatt, Teil I, 2024 Ausgegeben zu Bonn am 4. Dezember 2024 Nr. 384, Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen, Vom 2. Dezember 2024)
Zur Umsetzung dieser Anforderungen wurden in Mareon entsprechende Anpassungen für Auftraggeber vorgenommen.
Einstellungen
Über die „Einstellungen > Aufträge & Rechnungen > Aufträge“ befindet sich der Bereich „Standard-Zusatztext für Aufträge abhängig vom Baujahr (Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG)“.
Folgende Optionen stehen zur Verfügung:
- Baujahr: Angabe des Baujahrs bis zum dem der Standard-Zusatztext angezeigt werden soll. Es wird das hier angegebene Baujahr sowie alle älteren Baujahre berücksichtigt, die mit dem Auftrag an Mareon übermittelt werden.
- Zusatztext: Angabe eines Zusatztextes, welcher bei Eintreten der Baujahrbedingung im Auftrag angezeigt wird
- Checkbox „Zusatztext unabhängig vom Baujahr immer anzeigen“: Der Standard-Zusatztext wird bei aktivierter Checkbox unabhängig vom Baujahr immer im Auftrag angezeigt.
Beispiel:
Ist das Baujahr 1970 hinterlegt, wird der hinterlegte Standard-Zusatztext bei allen Aufträgen angezeigt, in denen das Baujahr 1970 oder ein älteres Baujahr angegeben ist. Bei Aufträgen mit jüngerem Baujahr wird der Standard-Zusatztext nicht angezeigt.
Anzeige im Auftrag
Baujahr und Standard-Zusatztext werden in der Detailansicht des Auftrags, im Auftragsdruck und im Auftrags-PDF angezeigt.
Im Auftrag wurde eine neue Kachel ergänzt, die für die Anzeige des Baujahrs und des Standard-Zusatztextes vorgesehen ist.
Diese Angaben werden selbstverständlich auch in der Mareon WebAPP entsprechend angezeigt.
Übertragung von Mareon an eine Handwerkersoftware
Die Informationen zu Baujahr und Zusatztext werden mit dem Auftragstext an die angebundene Handwerkersoftware übermittelt.