Ich möchte eine Monatsabrechnung erstellen, wo kann ich dies tun?

Allgemeine Informationen zur Monatsabrechnung

Die Monatsabrechnung wird benötigt, um die Umsatz- und Vorsteuer beim Finanzamt auszuweisen.

Die Monatsabrechnung muss ausgedruckt und unterschrieben beim Wohnungsunternehmen eingereicht werden.

Die Monatsabrechnung muss als gesetzliche Pflichtangabe Ihre Steuernummer oder Umsatzidentifikationsnummer enthalten. Diese können Sie in den "Einstellungen" eintragen.

Wenn Ihr Auftraggeber keine elektronische Signatur im Einsatz hat, haben Rechnungen keine rechtliche Relevanz. In diesem Fall heißen sie Leistungsnachweis. Soll ein Leistungsnachweis trotzdem als Rechnung gelten, so muss dieser ausgedruckt und unterschrieben werden.

Dies ist aber aufgrund der Monatsabrechnung nicht erforderlich.

Abrufen der Monatsabrechnung

Die Monatsabrechnung rufen Sie nach der Anmeldung in der Mareon Handwerkeranbindung im oberen Navigationsmenü über den Menüpunkt "Aufträge und Rechnungen" und anschließend "Monatsabrechnung" auf. Im nachfolgenden Dialog können Sie den Monat, das Jahr und den Typ der Monatsabrechnung auswählen. Es stehen normalerweise 3 Arten von Monatsabrechnungen zum Abruf zur Verfügung:

  • Monatsabrechnung für Wohnungsunternehmen (PDF-Dokument)
    Diese Monatsabrechnung benötigt das Wohnungsunternehmen am Ende des Monats von Ihnen ausgedruckt und unterschrieben. Sie sollten diese Monatsabrechnung an jedem Monatsende Ihrem Wohnungsunternehmen zur Verfügung stellen. Diese Monatsabrechnung ist sowohl für Sie als auch für Ihren Auftraggeber rechtlich bindend für das Finanzamt. Ausschlaggebend zum Erscheinen eines Leistungsnachweises in der Monatsabrechung ist das Weiterleitungsdatum. Der Ausdruck wird Ihnen aus Sicherheitsgründen nur als PDF-Datei (für den Acrobat Reader) zur Verfügung gestellt. Sollten Sie Probleme oder Fragen beim Öffnen der PDF-Datei haben, schauen Sie bitte in unsere Anleitung zur Installation des Acrobat Readers.

  • Monatsabrechnung nach Leistungserbringungsdatum (PDF)
    Ausschlaggebend zum Erscheinen eines Leistungsnachweises in dieser Monatsabrechnung ist das Rechnungsdatum (Leistungsnachweisdatum, Belegdatum) oder Leistungserbringungsdatum. Diese Monatsabrechung ermöglicht Abrechnungen, die mit den Belegdaten in der eigenen Buchhaltung des Handwerkers übereinstimmen (nach Belegdatum) oder relevant ist für die Umsatzsteuer des Handwerkers (nach Leistungsnachweisdatum). Diese Abrechnung kann für Steuerzwecke benutzt werden. Für Mareon, das Wohnungsunternehmen oder das Finanzamt selbst sind diese beiden Typen der Monatsabrechnung nicht von Belang und dürfen nicht an das Wohnungsunternehmen geschickt werden.

  • nach Leistungsnachweisdatum (PDF)
    in dieser Monatsabrechnung wird als Datum das Leistungsnachweisdatum angegeben (evtl. wichtig für Ihre eigene Abrechnung bzw. Ihren Steuerberater) Diese Monatsabrechnung bitte nicht beim Wohnungsunternehmen abgeben!

  • Mareon Abrechnung
    hiermit können Sie sich Ihre monatliche Mareon Rechnung abrufen.

  • für Versicherungsaufträge (PDF)
    diese Monatsabrechnung steht nur zur Verfügung, wenn Ihnen Ihr Wohnungsunternehmen extra gekennzeichnete Versicherungsaufträge schickt. In diesem Fall enthält die normale "Monatsabrechnung für Wohnungsunternehmen" nur Aufträge ohne Versicherungskennzeichen und die "Monatsabrechnung für Versicherungsaufträge" alle Aufträge mit Versicherungskennzeichen. Sie müssen beide Monatsabrechnungen beim Wohnungsunternehmen ausgedruckt und unterschrieben einreichen.

Sie können sich die Monatsabrechnung anschauen, indem Sie die erzeugte PDF-Datei mit der linken Maustaste anklicken. Der Name der Datei hängt von Ihrer speziellen Situation ab und ist bei jedem Handwerker und Monat anders. Falls der Aufruf der Datei nicht funktioniert, schauen Sie bitte in unsere Anleitung zur Installation des Adobe Readers .

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