Weniger Aufwand mit § 35a EStG

Lohnkostenanteile nach EStG schon im Leistungskatalog festlegen

Wer Handwerker beauftragt, zahlt weniger Steuern - so will es §35a des Einkommenssteuergesetzes. Der an sich löbliche Paragraph, mit dem der Gesetzgeber vor allem der Schwarzarbeit Boden entziehen will, brachte aber erst einmal mehr Arbeit für die, die eigentlich profitieren sollten: die Handwerker. Sie müssen Arbeitskosten und Material in allen Rechnungen getrennt ausweisen, die nach §35a abzurechnen sind.

Mareon macht es jetzt einfacher, Arbeitskosten und Material sauber und ohne großen Aufwand auseinanderzudividieren. Für immer wiederkehrende Leistungen braucht man nur noch einmal zu rechnen - und hinterlegt dann den Lohnkostenanteil direkt im Leistungskatalog. Jede Mareon-Rechnung, die auf Positionen des Leistungskatalogs zurückgreift, übernimmt so automatisch das richtige Verhältnis und weist ohne weiteres Zutun den korrekten Lohnkostenanteil aus.

Die Angaben stehen selbstverständlich auch in Import- und Exportdateien des Leistungskatalogs zur Verfügung. Man braucht sie also nur einmal einzugeben - und kann sie dann ohne Weiteres auch auf andere Auftraggeber übertragen.

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Abb. Lohnkostenanteile im Leistungskatalog


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Wir haben nur gute Erfahrungen mit Mareon. Die ganzen Verwaltungsabläufe gehen viel schneller vonstatten.

Uwe Knapp
Garten- und Landschaftsbau Weimer GmbH

 

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